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Der Millionär und die Stewardess

Bald ist Weihnachten. Millionen Menschen werden fröhlich feiern. Doch das ist nur die offizielle Version dieses christlichen Traditionsfestes. Hinter den Kulissen sieht es anders aus: Betrachten wir nur einmal die Situation eines Millionärs und einer Stewardess bei #AirBerlin. Der Millionär, das ist AirBerlin-Chef Thomas Winkelmann. Ihn erwartet mit der AirBerlin-Pleite für rund 40 Monate Management ein Einkommen von etwa 4,5 Millionen Euro. Allein in diesem Jahr erhält er ein Bruttogehalt von 950.000 Euro. Fröhliche Weihnachten!

Dagegen sieht das Einkommen einer Stewardess von AirBerlin, die länger als 40 Jahre bei der Fluggesellschaft gearbeitet hat, zu #Weihnachten verdammt mickrig aus. Sie erhält nämlich in den nächsten Monaten keinen Pfennig Lohn und auch kein Arbeitslosengeld. Fröhliche Weihnachten sehen anders aus.

Wagenknecht: Erpressung

Darüber kann man nun kühl hinweggehen wie etliche Politiker oder aber anklagen wie die Linke @SahraWagenknecht. Sie geht mit den AirBerlinern demonstrieren und sagt: „Air Berlin wird zerschlagen, der Chef gönnt sich eine Millionenabfindung, die Lufthansa sichert sich die Filetstücke – und die Beschäftigten? Sollen tausendfach in die Arbeitslosigkeit geschickt und genötigt werden, sich zu Dumpinglöhnen bei der Lufthansa-Tochter Eurowings zu bewerben. Das ist übelste Erpressung!“

Stewardess Null-Einkommen

Ich kenne eine Stewardess, die bekommt im Dezember nicht einen Pfennig Gehalt. Und sie bekommt auch kein Arbeitslosengeld. Der Millionär von AirBerlin nutzte  eine trickreiche, rechtlich zulässige Variante des Rausschmiß. Er hat einen Teil des Personals zum Weihnachtsfest nur „widerruflich freigestellt“. Allein in Düsseldorf sollen rund 1500 Beschäftigte betroffen sein.

Auf die Feinheiten dieser Regelung kann ich hier nicht eingehen. Nur auf die Konsequenzen für die Stewardess und ihre Kollegen. Burghard Wegener, Fachanwalt für Insolvenzrecht, schreibt im Internet in einem Kommentar zu AirBerlins „Widerrufliche Freistellung und Arbeitslosengeld“: „Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer mit der widerruflichen Freistellung nicht arbeitslos, sondern nur beschäftigungslos und kann sich nicht arbeitslos melden. Die Konsequenz daraus: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.“

Trickreicher Millionär

Die Stewardess, die ich kenne, erhält wegen der „widerruflichen Freistellung“ aber auch kein Gehalt mehr. Sie hat nun voraussichtliche drei oder vier Monate lang kein Einkommen mehr. Eine ordentliche Kündigung durch den AirBerlin-Millionär soll den Gerüchten nach erst Ende Februar 2018 erfolgen.

Der „Express“ schreib in einem Kommentar: „Nach dem Motto: Schönen Dank und auf Nimmerwiedersehen, werden diese bestens ausgebildeten Arbeitnehmer von ihrer Airline fallen gelassen wie heiße Kartoffeln.“

Was der Millionär von AirBerlin seinen Mitarbeitern zumutet ist ungenießbar.

 

(Zeitgleich veröffentlicht in meinem Freitags-Blog „Auf einen Cappuccino“ im Wirtschaftsportal Business-on.de

Foto: Screenshot  Facebook-Post Sahra Wagenknecht

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