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Cyberbetrug III: (M)ein Fall und das LKA

Diesmal wird’s fachlich. Ich habe zu den Themen Cyberbetrug und Identitätsdiebstahl beim Landeskriminalamt NRW in Düsseldorf um Informationen nachgefragt – und eine ausführliche Antwort erhalten. Wie ich in meinen Blogs in der vergangenen und der Woche davor berichtete, haben Cyberkriminelle ohne mein Wissen auf meinen Namen Waren für rund 500 Euro in den Online-Shops von Esprit und C&A bestellt. Ein klarer Fall von Cyberbetrug und Identitätsdiebstahl.

„Identitätsmissbrauch wird bei der Polizei nicht als gesonderte Arbeitsweise erfasst, sondern kann unter ganz verschiedenen Deliktsbereichen wie Taschendiebstahl, Warenkreditbetrug oder Betrug durch rechtswidrig erlangter Debitkarten abgebildet werden“, stellte der Pressesprecher beim Landeskriminalamt, Kriminalhauptkommissar Udo Rechenbach, fest, „die Vorbereitungshandlung dazu kann beispielsweise durch ‚Phishing‘ oder ‚Malware‘ erfolgen.“

Formen von Identitätsdiebstahl

Der digitale Identitätsdiebstahl ist – so das LKA – nicht auf eine Tathandlung alleine begrenzt, sondern kann unterschiedlich durchgeführt werden. Einerseits wird darunter die widerrechtliche Erlangung des Zugangs zu einer digitalen Identität oder das Anlegen einer Identität durch unbefugte Nutzung fremder Daten verstanden. 

Andererseits wird darunter die unbefugte oder missbräuchliche Verwendung dieser Identitäten erfasst. Die Täter benutzen die illegal angeeigneten persönlichen Daten zielgerichtet, so zum Beispiel zu betrügerischen Warenbestellungen. 

Betrügerische Bestellungen

„Sobald die benutzte Identität ihren kurzfristigen Zweck erfüllt hat oder der benutzende Täter eine Aufdeckung seiner wahren Identität bei der Tatbegehung befürchten muss, wird diese Identität endgültig fallen gelassen“, berichtet das Landeskriminalamt.  

Von „Identitätsmissbrauch“ spricht man aus polizeilicher Sicht, wenn personenbezogene Daten oder Identitätspapiere illegal erlangt bzw. entwendet und anschließend zu betrügerischen Handlungen verwendet werden. Dabei kommen insbesondere der Missbrauch von Ausweispapieren, betrügerische (Internet-)Bestellungen und Vertragsabschlüsse in Betracht.

Wenige Fälle Identitätsdiebstahl

Die Anteile des digitalen Identitätsdiebstahls sind nach Auskunft des Landeskriminalamtes sehr gering und stiegen beispielsweise von 2019 auf 2020 nur leicht an. So gab es etwa beim Warenbetrug – wie in meinem aktuellen Fall – im Jahr 2019 insgesamt 27.319 Fälle. Identitätsdiebstahl spielte nur in 58 dieser Fälle eine Rolle. 

Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei in NRW mehr Fälle von Warenbetrug, nämlich 35.216. Aber nur in 117 Fällen (0,33 Prozent) war Identitätsdiebstahl im Spiel. Trotz der relativ wenigen Fälle interessierte mich natürlich, wie die Polizei mit der Betrugsmasche umgeht. Meine Fragen und die Antworten des Landeskriminalamts NRW gibt’s hier:

1. Betrachten Sie es als notwendig, dass sich die Polizei verstärkt um das Thema „Identitätsdiebstahl“ kümmert?

Die Polizei widmet sich sehr intensiv darum. Durch die Öffentlichkeitsarbeit/Netzredaktion des Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) und der einzelnen Kreispolizeibehörden Nordrhein-Westfalen (KPB NRW) werden zu dieser Thematik insbesondere an speziellen „Tagen“ („Ändere dein Passwort“ – Tag, „Cyber Security Month“, „Safer Internet Day“ etc.) und auch anlassunabhängig öffentlichkeitswirksame Posts in den im Einzelnen bespielten sozialen Netzwerken (Twitter, Instagram oder Facebook) erstellt.

Die Polizei NRW informiert Bürgerinnen und Bürger auf der Themenseite Cybercrime umfangreich zu allen Phänomenen rund um Straftaten im Internet und hat speziell zur angefragten Thematik ein eigenes Kapitel mit Hinweisen und mehr erstellt

Das LKA NRW stellt mit der landesweiten Präventionskampagne „Mach dein Passwort stark“ und der eigens dazu eingerichteten Webseite  zielgruppengerecht Informationen zur Verfügung. Filme und Podcasts zur freien Verwendung, weiterführende Hinweise zu den Kooperationspartnern Verbraucherzentrale NRW, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. runden das gesamte Portfolio der zur Verfügung stehenden Hinweise ab.

Im Weiteren werden die Hinweise des Programms der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) in diesem Themenkontext durch die 47 KPB NRW den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt und in Multiplikatoren-Veranstaltungen vorgestellt (www.polizei-beratung.de). 

Generell sind die präventiven Bekämpfungsansätze der Polizei hier als besonders wirkungsvoll und zielführend zu bewerten. Im Schwerpunkt steht die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger, damit sie aufmerksam sind, Gefahren erkennen und ihr Verhalten entsprechend anpassen.

 2. Gibt es überhaupt Chancen, diese Kriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen?

Die Polizei rät dazu, grundsätzlich eine Strafanzeige zu erstatten. Durch Hinweise, die im Rahmen der Ermittlungsarbeit die Grundlage ebendieser bilden oder sogar den entscheidenden Ermittlungsansatz herbeiführen, ist es immer wieder möglich, Täter zu ermitteln bzw. das Dunkelfeld zu erhellen. Hierzu setzt die Polizei in allen KPB NRW Expertinnen und Experten mit spezialisierter Technik ein.

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Foto: Jamin / Screenshot aus der Webseite www.mach-dein-passwort-stark.de

(Zeitgleich veröffentlicht in meinem Freitags-Blog „Auf einen Cappuccino“ im Wirtschaftsportal Business-on.de

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