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Das Wahlgeheimnis ruhig mal verraten

Bei der NRW-Landtagswahl am Sonntag habe ich – bereits per Briefwahl – zwei Mal Grün gewählt. Damit verrate ich heute mein ganz persönliches Wahlgeheimnis. Denn ich frage mich: Warum machen so viele Menschen aus ihrer Wahl in Bund, Land oder Kommune so ein Geheimnis?!

Ich denke, das geschieht häufig aus Tradition – weil man es nicht anders kennt. Oder aus Herdentrieb – weil alle anderen auch nicht sagen, welche Politiker*innen oder Partei sie gewählt haben. Oder: Weil es das Wahlgeheimnis auch staatlich verordnet gibt.

Kaum jemand gibt Auskunft

Doch halt! Es gibt eine große Gruppe, die bekennt ganz offen, wen sie gewählt hat: die Mitglieder der Parteien. In der Regel haben sie keine Hemmungen, zu bekennen, dass sie Parteimitglied sind und diese, ihre Partei auch gewählt haben.

Doch darüber hinaus treffe ich so gut wie niemanden, der mir bereitwillig oder gar beiläufig in Gespräch oder Diskussion seine politische Überzeugung preisgibt. Die meisten schmunzeln oder grummeln bei der Frage nach ihrer Wahl die Antwort weg.

Feuer für politische Diskussion

Ich denke, manche Mitmenschen befürchten insgeheim Nachteile in Beruf oder Privatleben, wenn sie bereitwillig sagen, dass sie etwa die „Alternative für Deutschland“ wählen. Oder gar „Die Linke“!

Dabei brennt doch das Feuer einer politischen Diskussion erst recht, wenn man bekennt, wen man etwa bei der kommenden Landtagswahl am 15. Mai in NRW wählen wird.

Ein Grundsatz der Freiheit

„Das Wahlgeheimnis dient zugleich dem Grundsatz der Freiheit der Wahl. Andere Wählerinnen und Wähler sollen vor einer Beeinflussung bei ihrer eigenen Stimmabgabe geschützt werden“, meint dagegen der amtliche Bundeswahlleiter

Auch verpflichte das Wahlgeheimnis den Staat, Vorkehrungen zum Schutze der geheimen Stimmabgabe zu treffen. Allerdings: Da der Grundsatz der geheimen Wahl die freie Wahlentscheidung sichern will, ist die Wählerin oder der Wähler selbst grundsätzlich nicht verpflichtet, das Wahlgeheimnis zu wahren. 

Stimmzettel posten verboten

Aber bitte beachten: Es ist verboten seinen Stimmzettel zu fotografieren oder gefilmte Stimmzettel in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram zu veröffentlichen. Das verstößt gegen das Wahlgeheimnis.

Doch reden darf man! Und damit wären wir wieder beim öffentlichen Bekenntnis eines oder einer jeden, sich zum Objekt seiner Wahl zu bekennen. Ich denke, es würde den Wahlen und vor allem den Beteiligungen an den Wahlen für die Parlamente gut tun, wenn alle frei darüber reden würden. 

Reden und Schaden verhindern

Denn wer wählt, handelt politisch. Und es ist doch wichtig zu wissen auf welchen Seiten des politischen Spektrum Bundesbürger*innen und erst recht die Freund*innen und Verwandten stehen. 

So kann man womöglich in einer gemeinsamen Diskussion politischen Schaden verhindern…

#Düsseldorf #jaminautor #BlogAufEinenCappuccino  #Landtagswahl 2022  #NRWWahl  #Politik #Wahlgeheimnis

(Zeitgleich veröffentlicht in meinem Freitags-Blog „Auf einen Cappuccino“ im Wirtschaftsportal Business-on.de

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