Zum Inhalt springen

Eine Kampagne für saubere Luft

In der vergangenen Woche habe ich über die Belastung der Luft mit Feinstaub und Stickstoffdioxid durch den Verkehr in meiner Wohnstraße in Düsseldorf geschrieben. Nun erreichten mich Anfragen, mehr dazu zu berichten. Das trifft sich gut, denn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) startete in dieser Woche eine große Kampagne im Bereich der Luftreinhaltung:  CLEAN AIR 2.0. 

Es lohnt sich darüber zu berichten: Die Initiative fordert von der Bundesregierung die vorzeitige Verschärfung der Grenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid sowie des Feinstaubs entsprechend der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zum 1. Januar 2025. 

 Leben im Grenzbereich

Die Umwelthilfe hat auch „eine Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung eines Grundrechts auf saubere Luft und damit erheblich strengere Grenzwerte beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erarbeitet“: „Damit kämpfen wir für die Durchsetzung von Artikel 2 Absatz 2, dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch wirklich saubere Luft.“

Vor dem Bundesverfassungsgericht klagen sieben Bundesbürger*innen aus Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München. Sie leben in unmittelbarer Nähe von Messstellen, die besonders hohe und damit gesundheitsgefährdende Luftbelastung nachweisen.

 Krebs und Schlaganfälle

„Jährlich führt die anhaltend hohe Luftverschmutzung in Deutschland zu über 60.000 vorzeitigen Todesfällen und hunderttausenden Neuerkrankungen wie Asthma, Krebs, Schlaganfällen oder Demenz“, schrieb mir jüngst der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch, in einer Mail. 

Die WHO fordere eine massive Verschärfung sowohl der Grenzwerte für Feinstaub (PM 2,5) auf ein Fünftel und die für Stickstoffdioxid auf ein Viertel der derzeitigen rechtlichen Vorgaben. Das ist eine gewaltige Forderung. Man darf gespannt auf das Urteil des BVerfG sein.

 Diesel nachrüsten

Die Einhaltung dieser strengen Grenzwerte ist möglich, meint die Umwelthilfe: „Aber nur, indem wir schnell alle Dieselfahrzeuge, die immer noch mit betrügerischen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind, auf Kosten der Hersteller nachrüsten oder eben stilllegen.“ 

Beim Feinstaub gehe es um eine konsequente Abgasreinigung oder eben auch Stilllegung ungefilterter Holzheizungen. Die Umwelthilfe ist zuversichtlich mit der Verfassungsbeschwerde der sieben Bundesbürger*innen die „derzeit in Sachen Luftreinhaltung untätige und unwillige Bundesregierung zum Handeln zu zwingen“.

 Das Vorbild Schweiz

Geschäftsführer Resch verweist in seiner Mail an mich auch darauf, dass andere Länder in der Luftreinhaltepolitik weiter sind als wir. So habe die Schweiz bereits vor 37 Jahren halb so hohe Grenzwerte für Stickstoffdioxid und sogar 90 Prozent niedrigere Grenzwerte für Feinstaub beschlossen als Deutschland. 

Auf der Schiene fahren beispielsweise in der Schweiz nur Elektroloks. Alle Dieselmotoren in Fahrzeugen und Baumaschinen bis hin zu exotischen Pistenraupen sind seit Jahrzehnten mit einer modernen Abgasreinigung ausgestattet. Resch: „Diese strengen Grenzwerte haben die Verkehrswende in der Schweiz beflügelt.“

Kampagne notwendig

Mit CLEAN AIR 2.0 will die Umwelthilfe die wirklich gesunde und saubere Luft durchsetzen. Das gehe aber nur, wenn die gefährlichen Luftschadstoffe drastisch verringert werden. Das betrifft nicht nur den Verkehrssektor, sondern auch die Industrie, Holz- und Kohleheizungen sowie die Massentierhaltung in der Landwirtschaft. 

Dazu braucht es nach Ansicht der Umwelthilfe unter anderem „Sofortmaßnahmen wie die Nachrüstung oder Stilllegung schmutziger Verbrenner-Fahrzeuge, eine Halbierung der Zahl der Autos in unseren Städten, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, eine Reduktion der Nutztierzahlen und eine Filterpflicht für Holzöfen“.

Foto: DUH

#Düsseldorf #jaminautor #BlogAufEinenCappuccino  #Umwelthilfe  #SaubereLuft  #Klimakrise

(Zeitgleich veröffentlicht in meinem Freitags-Blog „Auf einen Cappuccino“ im Wirtschaftsportal Business-on.de

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen