Wer künftig heimlich einer Frau unter den Rock fotografiert, macht sich strafbar. Ein neues Gesetz sieht beim sogenannten Upskirting eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.
Der Gesetzentwurf soll im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden. Für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht verletzten solche Fotos die Intimsphäre.
Ich war ein Upskirting-Opfer
Von diesen Fotos unter den Rock oder in den Ausschnitt sind Männer wie ich ja glücklicherweise nicht betroffen. Doch Upskirting ist nicht nur ein Problem für Frauen.
Wer den Begriff etwas weiter auslegt, muss sich auch mit heimlich gemachten Fotos vom Intimbereich der Männer befassen. Ich selbst bin vor einigen Jahren Opfer eines solchen Upskirting-Angriffs geworden.
Fotoangriff auf der Herrentoilette
Es war auf einer Herrentoilette im Düsseldorfer Flughafen. Ich saß mit heruntergelassener Hose auf der WC-Schüssel in einer Kabine, als ich zufällig nach oben blickte – in die Linse einer Fotokamera.
Ein Fremder hatte von der Nachbarkabine aus die Fotokamera über die Trennwand gehalten und fotografierte oder filmte mich in dieser sehr intimen Situation.
Verfolgung des Täters schwierig
Wie sich jeder vorstellen kann, ist eine schnelle Reaktion auf solch einen Angriff nicht möglich. Ich musste schließlich die Hose hoch- und anziehen, um dann den Täter zu verfolgen.
Ich hörte natürlich, wie der Täter schnell die Nachbarkabine verließ. Als ich schließlich die Verfolgung aufnehmen konnte, war der Mann verschwunden.
Die Tat bei der Polizei melden
Heute denke ich, dass ich die Tat bei der Flughafen-Polizei hätte melden sollen. Ich machte es damals nicht. Keine Zeit. Zu unangenehm. Nicht so wichtig.
Solche Straftaten aufzuklären ist sehr mühsam. Die Polizei kann ja nicht die Kabinen einer Toilette heimlich überwachen und beobachten, was Menschen in den WC-Kabinen machen.
Upskirting muss geahndet werden
Trotzdem ist es gut, wenn die Herstellung und Verbreitung solcher heimlich gemachten Intimfotos unter Strafe gestellt wird. Der eine oder andere Täter wird beim Upskirting auffallen und vor Gericht gestellt werden
Foto: Creative Commons CC0.
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(Zeitgleich veröffentlicht in meinem Freitags-Blog „Auf einen Cappuccino“ im Wirtschaftsportal Business-on.de)