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Cyberbetrug I: Diebstahl meiner Identität

Das ging aber verdammt schnell. 14 Tage, nachdem ich eine Anzeige wegen Cyberbetrug bei der Polizei gestellt habe, wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft in meiner Lieblingswohnstadt Düsseldorf eingestellt. Warum? Und was war passiert?

Aus heiterem Himmel erhielt ich eine 1. Mahnung des Modeherstellers Esprit aus Ratingen. Man forderte mich auf  245,92 Euro zu bezahlen. Für sechs Paar Sneakers und zwei T-Shirts – alle nicht in meiner Größe.

Gegen Cyberbetrug wehren

Der Haken an der Sache: Ich hatte die Ware weder bestellt noch erhalten. Ich wußte von nichts. Denn Cyberkriminelle gehen ganz geheim vor. Ich hatte den Diebstahl nicht bemerkt. Und dachte nicht daran, dafür zu bezahlen. Doch was macht man, wenn man ahnt, dass da gerade ein Betrug läuft?

Nach Recherchen im Internet stieß ich u.a. auf die Warnung des Präventionsportals der „Gewerkschaft der Polizei“ über sogenannten Identitätsmissbrauch bei Bestellbetrug: „Durch den zunehmenden Online-Handel haben es Betrüger vermehrt darauf abgesehen, Nutzer- und Bankdaten abzufangen und sich auf Kosten anderer teure Produkte zu bestellen.“

Wege zum Cyberbetrug

Genauso war es bei mir. Betrüger hatten in meinem Namen und an meine Adresse Waren bestellt. Im Prinzip gibt es zwei Vorgehensweisen. Ein älterer, nicht mehr so gebräuchlicher Betrugsweg und eine alternative, neue Vorgehensweise. 

Beim früheren Vorgehen wird die Ware an den Geschädigten oder unwissenden Empfänger verschickt. Und der Betrüger versucht vor der Zustellung, quasi an der Haustür, das Paket abzufangen. Der Betrüger sagt dabei dem Paketboten, dass er das Paket für Herrn/Frau Empfänger stellvertretend abholen bzw. in Empfang nehmen möchte. 

Gefälschte EU-Ausweise

Das ist heute allerdings nicht mehr so leicht möglich, da viele Paketboten inzwischen sensibilisiert sind und sich darauf nicht einlassen. Trotzdem wird diese Variante des Betrugs immer noch mit Erfolg versucht. 

Die andere Variante funktioniert am besten über einen Paketzusteller, der die Pakete einfach an einen in der Nähe der Empfängeradresse befindlichen Paketshop umleitet. Dort werden sie im Regelfall unter Vorlage eines gefälschten EU-Ausweises abgeholt. Häufig werden dabei irische, rumänische oder österreichische ID-Karten vorgelegt. Diese sind offensichtlich einfacher zu fälschen als deutsche Ausweise. 

Verbraucherschützer warnen

Die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf warnt vor solchen Betrügereien: „Abzocke online: Rechnung bekommen, aber nichts bestellt – was tun?“ Die Verbraucherschützer warnen auch davor, die Angelegenheit auf die leichte Schulter zu nehmen. 

Viele Menschen seien schon mit Mahnverfahren von den ja ebenfalls betrogenen Unternehmen überzogen worden. Vor allem bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss der Empfänger schnell handeln. Unbedingt Widerspruch einlegen!

Anzeige bei der Polizei

Ich stellte Anzeige wegen Betrug bei der Polizei im Internet. Das geht schnell, ist leicht und erspart auch der Polizei und mir selbst auch viel Schreibarbeit und den Gang zur Behörde. Schon am nächsten Tag rief mich ein Mitarbeiter der Polizei an, und wir klärten Detailfragen. 

Erst danach schrieb ich der Firma Esprit eine Mail und informierte über den Betrug durch Cyberkriminelle. Das Ratinger Unternehmen bestätigte zwar meine Mail. Darüber hinaus hört ich von der Firma nichts mehr. 

Landeskriminalamt informiert

Über die Arbeit der Polizei werde ich in der übernächsten Folge berichten. Soviel dazu heute: „Identitätsmissbrauch als solches wird nicht als gesonderte Arbeitsweise erfasst, sondern kann unter ganz verschiedenen Deliktsbereichen wie Taschendiebstahl, Warenkreditbetrug oder Betrug durch rechtswidrig erlangter Debitkarten abgebildet werden“, schrieb mir das Düsseldorfer Landeskriminalamt (LKA) auf eine Anfrage zum Cyberbetrug. Die Vorbereitungshandlung könne beispielsweise durch „Phishing“ oder „Malware“ erfolgen. 

Das LKA weiter: „Der digitale Identitätsdiebstahl ist nicht nur auf eine Tathandlung alleine begrenzt, sondern kann unterschiedlich durchgeführt werden. Einerseits wird darunter die widerrechtliche Erlangung des Zugangs zu einer digitalen Identität oder das Anlegen einer Identität durch unbefugte Nutzung fremder Daten verstanden und umfasst auch entsprechende Vorbereitungshandlungen. Andererseits wird darunter die unbefugte bzw. missbräuchliche Verwendung dieser Identitäten erfasst.“ 

Cyberkriminelle unbekannt

Doch zurück zu meiner Anzeige. Die Staatsanwaltschaft in meiner Lieblingswohnstadt Düsseldorf schrieb mir: „Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Weitere Nachforschungen versprechen zur Zeit keinen Erfolg.“ 

Dazu muss man wissen: Es gibt eine Arbeitsteilung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Polizei ermittelt die Umstände der Tat. Und die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren und klagt die Täter später vor Gericht an.

Jetzt Mahnung von C&A

Man sicherte mir allerdings zu: „Sollten sich jedoch nachträglich Anhaltspunkte für die Klärung der Straftat ergeben, werden die Ermittlungen wieder aufgenommen.“ Inzwischen erhielt ich nun eine 1. Mahnung von C&A. Wieder ein Betrug der Machart wie bei Esprit. Durch Cyberkriminelle. Es sieht nach einer Betrugsserie aus.

Im nächsten Blog „Cyberbetrug Folge II“: Erneut werde ich Opfer von Identitätsdiebstahl – diesmal bei C&A. Und in der Folge III befasse ich mich mit der Arbeit der Polizei bei Cyberbetrug. Bei nächster Blog wird am Freitag, 6. August 2021, veröffentlicht.

#Düsseldorf #jaminautor #BlogAufEinenCappuccino  #Polizei  #Identitätsdiebstahl  #Internetanzeige #cyberkriminalität #cyberbetrug

(Zeitgleich veröffentlicht in meinem Freitags-Blog „Auf einen Cappuccino“ im Wirtschaftsportal Business-on.de

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