Und schon wieder wurde ich ein Opfer von Cyberbetrug. Diesmal schickte mir der Online-Shop C&A eine Mahnung über 248,80 Euro. Ich sollte für Ware bezahlen, die ich weder bestellt noch erhalten hatte.
Wie ich in meinem Blog in der vergangenen Woche
berichtete, hatten ja Cyberkriminelle bereits Waren beim Online-Shop von Esprit in meinem Namen bestellt. Ich hatte eine Anzeige bei der Internetwache (Foto) der Polizei erstattet. Passte ja gut: Diebstahl per Internet – Anzeige bei der Polizei per Internet.
Besser sichere Bezahlung
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Firmen selbst daran schuld sind, wenn sie fremden Bestellern gegen Rechnung Ware liefern. Zumindest sollte eine sofortige, sichere Bezahlung per Kreditkarte oder Paypal gefordert werden.
Wer fremden Menschen Ware auf Rechnung liefert, weckt Begehrlichkeiten bei Internetbetrügern. Aber offensichtlich ist vielen Unternehmen der Gewinn bei dieser fragwürdigen Zahlungsmethode wichtiger als eine betrugssichere Zahlungsabwicklung.
Viel Arbeit für die Polizei
Dass solche Geschäftsmethoden harmlosen Bundesbürgern viel Ärger und Arbeit bereiten und auch die Polizei erhebliche Mehrarbeit zu leisten hat, interessiert da niemanden. Die Methode der Kriminellen: Paketbetrügern ist es ein Leichtes, den Sendungsverlauf einer Warenlieferung über die mitgeteilte Sendungsnummer im Internet nachzuverfolgen und die Ware „abzugreifen“.
Das Internetportal Anwalt.de warnt: „Auch Paketshops stellen keine Hürde für Paketbetrüger dar. Mit der elektronischen Sendungsverfolgung können sie Pakete an Annahmestellen weiterleiten, ohne dass ein Zustellversuch an der Empfängeradresse erfolgt. Mit gefälschten Ausweispapieren holen sie das Paket dann im Paketshop ab. In Einzelfällen werden Pakete auch lediglich gegen die Vorlage der elektronischen Versandbestätigung ausgehändigt.“
Immerhin gute Auskünfte
Die Reaktion von C & A war immerhin sehr nutzerfreundlich. Mit großem Bedauern über den von mir geschilderten Vorfall teilte das Unternehmen mit: „Selbstverständlich haben wir das betroffene Kundenkonto umgehend gesperrt, um eine Wiederholung zu vermeiden.“
„Damit der Vorgang für Sie abgeschlossen ist, bitten wir Sie, Anzeige bei der Polizei wegen Datenmissbrauchs zu erstatten“, teilte mir C&A mit. Anschließend soll ich die Unterlagen, die ich von der Polizei erhalten habe, dem Onlineshop zur Verfügung stellen: „Dadurch haben wir die rechtliche Grundlage, den in Ihrem Namen erteilten Auftrag als Betrugsfall zu behandeln.“
Im nächsten Blog „Cyberbetrug Folge III“: Ich will es nun genau wissen! Was macht die Polizei bei Identitätsmissbrauch und Cyberbetrug? Infos vom Landeskriminalamt in Düsseldorf. Mehr dazu am nächsten Freitag, 13. August 2021.
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(Zeitgleich veröffentlicht in meinem Freitags-Blog „Auf einen Cappuccino“ im Wirtschaftsportal Business-on.de)