Für die Kirchen gibt es etliche Sonderrechte, mit denen sich unsere Politiker, also der Deutsche Bundestag, und nicht nur immer die Gerichte befassen sollten. Der Fall eines Chefarzt am Düsseldorfer St. Vinzenz-Krankenhaus wäre ein guter Anlass.
Kündigung ist Diskriminierung
Die katholische Klinik hatte den Mediziner vor einigen Jahren nicht etwa wegen fachlicher Mängel vor die Tür gesetzt, sondern, weil er nach seiner Scheidung von seiner ersten Ehefrau noch einmal geheiratet hatte. Das passt ja bekanntlich nicht ins moralische Bild der katholischen Kirche. Deren Priester lehnen für sich selbst ja die Ehe, deren Einzigartigkeit sie sonst immer loben, ab.
Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass die Kündigung eine verbotene Diskriminierung für den Chefarzt (und meiner Meinung nach auch für dessen neuer Ehefrau) darstellt. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz ist ja schnell dabei, wenn es darum geht, überholte Regeln zu verteidigen. Die sogenannten Würdenträger finden, dass die verfassungsrechtliche Position der Kirche nicht ausreichend berücksichtigt werde. Das Grundgesetz garantiert den Kirchen in Deutschland ein weitgehendes Selbstbestimmungsrecht.
Kirchensteuer mit 18 beenden
Doch es gibt noch weitere Rechte, auf die die Kirchen beharren. Etwa der Bezug von Kirchensteuern. Sie wird vom Staat bei den Bürgern eingezogen und an die Kirche überwiesen. Wer seinen Austritt aus der Kirche nicht beim Amtsgericht schriftlich erklärt, zahlt diese happige Steuer ein Leben lang.
Dieser Zwangsbeitrag gehört abgeschafft. Als erster Schritt muss er mit Volljährigkeit des Bürgers gestoppt werden. Denn er hat nie seine Zustimmung zum Beitritt in die Kirche gegeben. Und die Höhe des von ihm geforderten Zwangsgeld ist in vielen Fällen reiner Wucher.
Kirchen keine Hüter der Moral
Die Kirchen geben sich gerne als Hüter der Moral – doch diesen Titel haben sie nicht verdient. Was ihre Vertreter auch immer an – oft antiquierten – Moralvorstellungen von sich geben, kann auch gut von anderen Institutionen gedacht und vermittelt werden – von Wissenschaftlern, Philosophen oder Schriftstellern etwa.
Die katholische Kirche diskriminiert im übrigen die Frauen in extremer Form. Sie können weder Priesterin noch Bischöfin, Kardinälin oder gar Päpstin werden. Allein wegen dieser Männerbündlerischen, extremen Verhaltensweise sollten der Kirche alle Sonderrechte gestrichen werden.
Polizei bei Missbrauch draußen
Ein schreckliches Beispiel für die Sonderbehandlung der Kirchen sind die Fälle von sexuellem Missbrauch, Vergewaltigungen und Misshandlungen in den deutschen Kirchen. Sogar hier genießen die Kirchen eine Sonderbehandlung. Hier wird der Polizei häufig die Arbeit bei den Ermittlungen der Täter erschwert.
Alte Fälle bis 2014 wurden gerade von der Kirche verbundenen Mitarbeitern aufgearbeitet. Der Staat hat nach Meinung der Kirchen weder in den Archiven noch rund um den Altaren nach den Kriminellen unter den Priestern nicht zu suchen. Das muss sich ändern. Der Staat muss die Kontrolle über die Kriminellen in den Kirchen erhalten.
Endlich alte Zöpfe abschneiden
Gegenüber ihren Arbeitnehmern, gleich ob Mann oder Frau, verhalten sich die Kirchen auch nicht immer sozial. Immer wieder gab es Arbeitsgerichtsprozesse, in denen die Kirchen und ihre Institutionen brutal gegen Mitarbeiter vorgingen.
Es wird Zeit, dass die alten Zöpfe auch endlich in Fragen des Kirchenrechts abgeschnitten werden – eine Sonderbehandlung haben sich die Kirchen nicht verdient.
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(Zeitgleich veröffentlicht in meinem Freitags-Blog „Auf einen Cappuccino“ im Wirtschaftsportal Business-on.de)