Zum Inhalt springen

Loverboys & Co: 15- bis 17-jährige Mädchen sind ganz besonders gefährdet

Viele bezeichnen sie verharmlosend als „Loverboys“. In Wahrheit sind diese gut aussehenden, jungen Männer raffinierte Beutejäger der deutschen Zuhältermafia. Die Opfer: minderjährige Mädchen. 

Immer mehr minderjährige Mädchen fallen der perfiden Loverboy-Masche zum Opfer.  Für Focus-online habe ich die kriminelle Methode analysiert, die Kinderseelen zerstört und Familien in Verzweiflung stürzt.

Minderjährige für die Prostitution

Schon seit Jahren rekrutiert Deutschlands Zuhältermafia ihren Prostituierten-Nachwuchs unter minderjährigen Mädchen. Dazu bezahlen sie ein Heer von skrupellosen Beutejägern, sogenannte Loverboys. 

Dies sind junge, gut aussehende Männer, die sich in Jugend-Cafés, Clubs und Szene-Lokalen und inzwischen vermehrt in Internet-Chats an die Mädchen heranmachen. 

Loverboys spielen mit der Liebe

Sie gaukeln ihnen Liebe vor, machen sie mit Liebesgeflüster und Zärtlichkeiten gefügig und entführen sie schließlich mit sanftem Zwang aus dem Elternhaus. Mit dem Ergebnis: Es gibt wieder ein vermisstes Mädchen und verzweifelte Eltern mehr.

Das große Problem bei der Strafverfolgung: Diese skrupellosen Kinderjäger können bei ihrer Hatz nach „Frischfleisch“ ziemlich sicher sein, dass sie in der Regel nicht von Polizei und Justiz strafrechtlich verfolgt werden! Denn in der Regel können ihnen keine Straftaten nachgewiesen werden. 

Gesetzeslücke schützt Täter

Ganz besonders gefährdet sind 15- bis 17-jährige Mädchen. Hier liegt keine Straftat vor, wenn ein Erwachsener das minderjährige Mädchen in einen Vermisst-Zustand lockt. Eine Gesetzeslücke! Darüber sollten die Justizminister in Deutschland angesichts der Gefahren für diese Mädchen unbedingt nachdenken.

Wegen Entziehung Minderjähriger macht sich nur strafbar, wer ein Kind unter 14 Jahren, ohne dessen Angehöriger zu sein, den Eltern entzieht oder vorenthält (§ 235 Abs.1 Nr. 1 Strafgesetzbuch [StGB]).

Nur vor Gewalt geschützt

Ist das betroffene Mädchen eine Jugendliche zwischen 15 und 17, ist die Entziehung nur dann strafbar, wenn sie durch Gewalt, Drohungen oder durch List, soll heißen „unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Zwecke oder Mittel“, erfolgt (§ 235 Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Sind diese Zwecke auf die spätere Ausbeutung des Mädchens – z. B. in der Prostitution oder durch andere ausbeuterische sexuelle Handlungen – gerichtet, kommt bei Mädchen und jungen Frauen unter 21 Jahren Menschenhandel in Betracht (§ 232 Abs. 1 StGB). Die verwerfliche Intention des Täters muss dann allerdings nachgewiesen werden.

Das verliebte Opfer schweigt

Aber in der Regel kann die Polizei den Tätern keine schwerwiegende kriminelle Handlung wie Menschenhandel nachweisen. Der volljährige Mann hat sich eben in ein minderjähriges Mädchen verliebt – wahre Liebe kann doch kein Verbrechen sein. Dass er die Minderjährige durch Missbrauchshandlungen geschädigt hat, kann die Polizei dem Mann meist nicht nachweisen. 

Das noch immer gänzlich verliebte Opfer schweigt in der Regel. Und häufig verzichten Eltern darauf, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sie möchten sich Unannehmlichkeiten, etwa durch Medien-Veröffentlichungen im Zusammenhang mit einer Gerichtsverhandlung, ersparen.

Hintergrundberichte zu meinem Spezialgebiet „Vermisste Menschen und die Situation ihrer Angehörigen“ im Experts Circle von Focus-online.

(Jede Ähnlichkeit mit tatsächlichen Ereignissen, Personen oder Projekten ist vornehmlich zufällig und nur in Einzelfällen so vorgesehen. Die Short Storys sind oft von wahren Ereignissen inspiriert und orientieren sich darüber hinaus an Visionen und in der Zukunft möglichen Entwicklungen in der Gesellschaft. Die Wahrheit befindet sich allerdings manchmal nur einen Schritt entfernt. Oder wie es der Schriftsteller und Journalist Theodor Fontane einst ausgedrückt hat: „Unanfechtbare Wahrheiten gibt es überhaupt nicht, und wenn es welche gibt, so sind sie langweilige.“ )

#Shortstorys #Düsseldorf #jaminautor #BlogAufEinenCappuccino  #Literatur  #Kurzgeschichten #BookTok #StoryTok #BuchTok #loverboys

Foto Mädchen: Jamin mit KI

Fotoporträt Jamin: Fyeo

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen