Ist der Regisseur Wim Wenders eine heilige Kuh, die sich alles erlauben kann? Das fragte ich heute Morgen in einem Post auf Facebook. Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über das Schweigen Wenders dazu, wie er eine 13-jährige Nastassja Kinski 1974 in seinem Film „Falsche Bewegung“ bis auf ein rosafarbenes Höschen entblößte.
Die Schauspielerin Nastassja Kinski ist mit dieser Entblößung als Minderjährige schon seit vielen Jahren nicht mehr einverstanden. Wenders verweigert offenbar das Streichen der Szene aus seinem Film. Die Süddeutsche Zeitung hat darüber schon mehrmals berichtet.
Opfer benötigen Unterstützung
Ich finde: Opfer benötigen Unterstützung – egal, wie lange ein Missbrauch zurückliegt – und nicht das Schweigen oder die Ignoranz des Täters.
Ist Wim Wenders aber einer jener Täter, die Minderjährige missbrauchen? Nach rechtlichen Maßstäben, die 1974 galten, war er es offenbar nicht. Minderjährige werden vor sexueller Ausbeutung ja erst in neuester Zeit wenigstens halbwegs geschützt.
Autorin Claudia Tieschky beginnt heute, am 29. Mai 2026, im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung ihren Artikel „Ist Wim Wenders unantastbar?“ so:

Moralisch verwerfliche Handlung
Die wichtigste Frage ist in diesem Zusammenhang: Ist eine Handlung, die wir heute als Straftat und ganz sicher als unmoralische Darstellung betrachten, auch rückwirkend als solche zu bezeichnen?
Ich sage ja. Eine Gesellschaft wie die unsere entwickelt nicht nur ihre moralischen Ansichten, sondern auch ihr Recht weiter. Auch wenn Handlungen oder Filmszenen wie die des Regisseurs Wim Wenders gestern nicht strafbar waren, sind sie doch heute nicht minder moralisch verwerflich.
Ein Regisseur, der dazu schweigt und den berechtigten Forderungen seines Opfers nicht nachkommt, macht sich moralisch angreifbar.
Sexuelle Gewalt im Film
In meinem Sachbuch „Sexopfer Kind – Die Hintergründe des Falls Dutroux und die Machenschaften der internationalen Porno-Mafia“ habe ich bereits 1997 folgende Meinung vertreten: „… So ist es notwendig, daß jeder dazu beiträgt, sich selbst und seine Mitmenschen zu sensibilisieren und die Hilfe für diese unterdrückte Kinder zu einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen zu machen. Ansatzpunkte gibt es viele. So sollte beispielsweise das Handeln von Erwachsenen im Umgang mit den Kindern unbedingt hinterfragt werden. Die Darstellung der sexuellen Gewalt in Film und Fernsehen ist dabei ebenso ein Thema wie die Darstellung von Kindern und der Umgang mit ihnen in der Werbung. Der Modeschöpfer Calvin Klein geriet zu Recht ins Kreuzfeuer der Kritik von Verbraucher- und Kinderschützern in den USA, als er in TV-Spots und Anzeigen junge Mädchen und Jungen in entblößenden Stellungen für seine Unterwäsche werben ließ. „Pädophilie ist nicht sexy“, klagten die Kinderanwälte und John Leo, Kolumnist der Zeitschrift „U.S. News & World Report“ wetterte über die „Dekadenz auf Unternehmerart“.“

Künstler moralische Instanz
Insbesondere Künstler und Intellektuelle sollten nicht nur nach Recht und Gesetz, sondern auch nach moralischen und künstlerisch wertvollen Gesichtspunkten handeln und arbeiten. Sie sind die einzige Institution in unserer Gesellschaft, die für sich moralische Wertungen in Anspruch nehmen kann – unabhängig von Recht und Gesetz. Darum sollte sie danach handeln.
1974 gab es in Westdeutschland noch nicht die heute bekannten, sehr viel schärferen Schutzstandards für Minderjährige in Filmproduktionen. Ein bloßes Foto oder eine Filmszene mit einem 13-jährigen Mädchen in Unterwäsche war nicht per se schon ein Straftatbestand.
Damals kein Straftatbestand
Der damalige § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) lautete im Kern: „Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird bestraft.“ Damals gab es noch keinen eigenen Tatbestand für sexuelle Handlungen ohne Körperkontakt (wie zum Beispiel ein Kind zu Posen zu bringen). Das kam erst später (1998 als § 176a).
Heute stellt – selbst bei künstlerischer Absicht und ohne explizite Pornografie – die Darstellung des Unterleibs eines Minderjährigen (ab 13 Jahren) in Unterwäsche eine Grauzone mit hohem rechtlichen Risiko dar.
Es verstößt gegen Sicherheitsrichtlinien für kindliche Darstellungen. Potenziell kann es gegen deutsche Gesetze zur Kinderpornografie (§ 184b StGB) verstoßen, selbst bei künstlerischer Intention. Die Darstellung würde nicht als „unschuldige Kunst“ durchgehen, da Füße/Beine/Unterleib in Unterwäsche als problematisch eingestuft werden.
Diskussion unbedingt notwendig
Ich finde: Deutschland benötigt dazu eine Diskussion. Sexuelle Ausbeutung von minderjährigen Mädchen ist auch dann falsch, wenn sie gestern geschehen ist. Wim Wenders, als Regisseur nicht nur in meiner Lieblingswohnstadt Düsseldorf geschätzt, muss endlich Farbe bekennen.
Autorin Claudia Tieschky schreibt heute in der Süddeutschen Zeitung irritiert: „Doch der Regisseur schweigt – und mit ihm die Filmbranche.“
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Foto Höschen: Jamin mit KI ChatGPT
Fotoporträt Jamin: Fyeo

