Zum Inhalt springen

Exklusiver Buch-Abdruck: Die ganze Wahrheit über den Düsseldorfer Handke-Heine-Preis-Skandal 2006 – Kapitel 5: Die Satzung: Handke ist noch immer Preisträger

Im Mai vor 20 Jahren – und in den Monaten danach – erschütterte ein Riesenskandal die literarische Welt: Eine Jury der Stadt Düsseldorf hatte dem Dichter Peter Handke den Heinrich-Heine-Preis und das damit verbundene Preisgeld von 50.000 € zugesprochen. 

Doch der Preis wurde dem Dichter bis heute nicht überreicht. Ich habe damals, 2006, darüber ein polemisch-unterhaltsames Buch veröffentlicht: „Der Handke-Skandal – wie die Debatte um den Heinrich-Heine-Preis unsere Kulturgesellschaft entblößte.“  Jeden Samstag veröffentliche ich daraus ein weiteres Kapitel.

Buch-Abdruck: Kapitel 5

Die Düsseldorfer Politiker können reden was und wie und so viel sie wollen: Peter Handke ist und bleibt der Preisträger des Heine-Preises 2006.

Wer ihm diesen Preis absprechen will, muss die in der Gemeindeverfassung implantierte Satzung des Heine-Preises rückwirkend ändern und mit den dadurch ausgelösten Diskussionen über die Zensur von Kultur und Literatur durch die Politik nicht nur leben, sondern diese Schande auch ertragen. 

Mag sich auch aufregen, wer will: Die Entscheidung der Jury des Heine-Preises 2006 ist – so will es die Satzung wortwörtlich – „endgültig“. Auch hat die Jury dem Dichter Handke nicht den Preis entzogen, und selbst wenn einige Jury-Mitglieder den Versuch unternehmen wollten, es wäre nur mit größten juristischen Klimmzügen möglich, denn diese Jury ist nicht mal mehr das, was sie mal war – halbwegs vollzählig. Zwei sind schon ausgetreten, und es darf bezweifelt werden, dass sich noch viele Jury-Mitglieder finden, die Handke nach dieser Debatte noch öffentlich vom Heine-Preis-Podest runtertreten und dafür die Prügel beziehen wollen.

Noch hoffen ja Düsseldorfs Politiker, dass ihnen die Schmach erspart bleibt, als die großen Zensoren im Namen Heinrich Heines in die Geschichte der Literatur einzugehen. Sie haben den Heine-Preis schnell unter den Teppich gekehrt und hoffen, dass sie den Winter ohne Diskussionen überstehen werden und es niemandem auffällt, dass sie ja eigentlich schon gleich nach der Sommerpause im Rat den Heine-Preis und die Preisvergabe diskutieren und die Satzung des Heine-Preises in ihrem Sinne neu verbiegen wollten. Doch es bleibt ihnen nicht erspart, Farbe zu bekennen und die in die Wege geleitete Zensur zu vollenden, wenn nicht noch lange auch ihr Schweigen wie eine Anklage auf ihnen lasten soll. 

Verabschiedet wurde die Satzung nicht von einem literarisch ambitionierten Gremium, sondern vom Rat der Stadt. Von einer bürgerschaftlichen Vertretung also, die gemeinhin aus der Verleihung eines hoch dotierten Preises für sich, die Kommune und seine Repräsentanten Kapital schlagen will: Guter Ruf und Name des Preisträger soll Image und Ansehen aller Beteiligten mehren.

Diese Satzung ist vom ersten bis zum letzten Satz in bestem Amtsdeutsch verfasst, wiederholt geprüft, ergänzt und von Politiker-Scharen und ihren Beratern für gut befunden worden. Sie zu lesen, macht vor dem Hintergrund der Debatte sogar Spaß:

Die Satzung des Heine-Preises 2006

 „Satzung des Heinepreises“, Düsseldorfer Stadtrecht, Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24. Juni 1971, veröffentlicht im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 30 vom 31. 7. 1971, zuletzt geändert durch Bestimmungen vom 19.08.1999 Redaktioneller Stand: März 2006.

1.

Zu Ehren ihres großen Sohnes, des Dichters Heinrich Heine, der mit seinem Werk der ganzen Menschheit gehört, stiftet die Landeshauptstadt Düsseldorf zu seinem 175. Geburtstag den Heine-Preis.

2. 

Der Heine-Preis wird an Persönlichkeiten verliehen, die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen und politischen Fortschritt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten.

3. 

Der Heine-Preis wird vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgrund einer Entscheidung des Preisgerichts verliehen. Der Preis ist mit einem Geldbetrag von 50.000,00 Euro verbunden. Er darf nicht geteilt werden. Eine nochmalige Verleihung an eine Preisträgerin/einen Preisträger ist ausgeschlossen.

4. 

Der Heine-Preis wird, beginnend mit dem Jahre 1972, alle drei Jahre, ab 1981 alle zwei Jahre verliehen. Die Verleihung des Heine-Preises 1995 wird auf das Jahr 1996 verschoben. Danach wird der Heine-Preis wieder alle zwei Jahre verliehen. Die Verleihung wird von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister im Rahmen eines öffentlichen Verleihungsaktes vorgenommen. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält eine Urkunde. Die Verleihung soll möglichst jeweils am 13. Dezember, dem Geburtstage des Dichters, stattfinden.

5. 

Der Heine-Preis ist eine Auszeichnung. Er wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen.

6. 

Über die Zuerkennung des Heine-Preises entscheidet ein Preisgericht, das aus zwölf Mitgliedern besteht. Dem Preisgericht gehören an:

a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister,

b) die erste Stellvertreterin/der erste Stellvertreter der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters

c) die/der Vorsitzende des Kulturausschusses des Rates,

d) die/der stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses des Rates,

e) die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent

Darüber hinaus gehören dem Preisgericht folgende nicht städtische Juroren an:

f) die Staatssekretärin /der Staatssekretär für Kultur in NRW von Amts wegen,

g) die Rektorin/der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf von Amts wegen,

Eine einmalige Wiederwahl der Preisrichterinnen oder der Preisrichter zu f) und g) ist zulässig. Scheidet eine Preisrichterin oder ein Preisrichter während der Wahlperiode aus, erfolgt die Nachwahl in gleicher Weise für die Zeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode.

h) vier auf fünf Jahre zu wählende Mitglieder, die weder dem Rat noch der Verwaltung angehören,

i) ein von der Heinrich-Heine Gesellschaft nominiertes Mitglied, das vom Rat auf fünf Jahre gewählt wird.

Eine einmalige Wiederwahl der Preisrichterinnen oder des Preisrichters zu h) und i) ist zulässig. Scheidet eine Preisrichterin oder ein Preisrichter während der Wahlperiode aus, erfolgt die Nachwahl in gleicher Weise für die Zeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode.

Den Vorsitz führt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, in Vertretung die erste Stellvertreterin/der erste Stellvertreter.

7. 

Das Preisgericht trifft seine Entscheidung unabhängig und endgültig. Das Verfahren ist nicht öffentlich, der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn neun Mitglieder, davon mindestens fünf nichtstädtische Preisrichterinnen oder Preisrichter anwesend sind. Die städtischen Mitglieder haben jeweils eine, die nichtstädtischen Mitglieder jeweils zwei Stimmen. Die Entscheidung bedarf der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Über die Entscheidung des Preisgerichts ist eine von allen anwesenden Mitgliedern zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen, in die die Begründung für die Entscheidung und für ein eventuell abweichendes Votum aufzunehmen ist.

8. 

Den Mitgliedern des Preisgerichts zu Ziffer 6 h) und i) werden die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwendungen erstattet.

9. 

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Entscheidung des Preisgerichts vor der Preisverleihung in geeigneter Weise öffentlich bekanntzumachen. Wird der Heine-Preis nicht verliehen, so ist auch dies der Öffentlichkeit mitzuteilen. 

Wer nicht abwarten möchte und alle Kapitel komplett lesen will, hat dazu nur noch begrenzt Gelegenheit: Von dem Buch gibt es noch eine Restauflage. Das Buch kann zum Sonderpreis von 12,60 € inkl. Versand unter folgendem Link beim Magenta-Verlag bestellt werden. https://magenta-verlag.de/produkt/der_handke_skandal/
Wer nicht abwarten möchte und alle Kapitel komplett lesen will, hat dazu nur noch begrenzt Gelegenheit: Von dem Buch gibt es noch eine Restauflage. Das Buch kann zum Sonderpreis von 12,60 € inkl. Versand unter folgendem Link beim Magenta-Verlag bestellt werden.

Einfluß auf Wahl der Jury-Mitglieder

Auf den ersten Blick auffällig an dieser Satzung ist die Zusammensetzung der Jury und ein offensichtlich kompliziertes Stimmrecht. Politik und Stadtverwaltung sind in der Jury stark vertreten, was darauf schließen lässt, dass sich die Stadtoberen sehr bewusst ihren Einfluss auf die Wahl des Kandidaten sichern wollten. Das komplizierte Stimmrecht verstärkt diesen Einfluss noch: Zwar haben die augenscheinlich „Neutralen“ je zwei Stimmen, dafür sind aber die Düsseldorfer „Interessenvertreter“, wenn man die Abgesandten von Universität und Heine-Gesellschaft und den Düsseldorfer Vertreter des Landes NRW dazu zählt, personell stärker. Das heißt: Es sind mehr – ohnehin sprachgewandte – Mitglieder, die die Unabhängigen zur Not in die Zange nehmen können. Dazu kommt, dass mit dem „neutralen“ Jury-Mitglied Stölzl zusätzlich eine Stimme in der Jury vertreten war, die sich auf CDU-Kurs befand, was sich dann später auch daran zeigte, dass Stölzl schnell auf die Forderungen der Düsseldorfer Politiker einschwenkte.

Zur Einflussnahme der Stadt gegen die „Unabhängigen“ in der Heine-Jury diente das komplizierte Stimmrecht, das in der Praxis so aussah und folgende Stimmanteile vorsah:

Für die Stadt Düsseldorf mit je einer Stimme:

Joachim Erwin, CDU Oberbürgermeister, Vorsitzende der Jury

Dirk Elbers, CDU, Bürgermeister 

Friedrich Conzen, CDU, Ratsherr, Kulturausschuss-Vorsitzender

Marit von Ahlefeld, Grüne / Bündnis 90, Ratsfrau, stellvertretende Kulturausschuss-Vorsitzende

Hans-Georg Lohe, Kulturdezernent

Für das Land NRW mit je zwei Stimmen:

Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff, CDU, Leiter der NRW-Staatskanzlei und Staatssekretär für Kultur

Für die Düsseldorfer Institutionen mit je zwei Stimmen:

Prof. Dr. Dr. Alfons Labisch, Rektor der Heine-Universität Düsseldorf 

Dr. Gabriele von Arnim, Vertreterin für die Heinrich-Heine-Gesellschaft Düsseldorf

Für die „Unabhängigen“ mit je zwei Stimmen:

Sigrid Löffler, Chefredakteurin der Zeitschrift „Literaturen“

Prof. Dr. Julius H. Schoeps, Historiker aus Potsdam

Jean-Pierre Lefèbvre, Literaturprofessor aus Paris

Prof. Dr. Christoph Stölzl, CDU-Politiker und Ex-Kultursenator aus Berlin

Diese Jury-Zusammensetzung belegt: Als die Düsseldorfer Politiker in der Debatte den Eindruck erweckten, die Jury sei ein Fremdkörper, ignorierten sie, dass sie sich selbst starken Einfluss auf die Entscheidung der Jury gesichert hatten. Sie saßen also mit der Jury in einem Boot, deren Entscheidung sie hinterher in der Öffentlichkeit so vehement bekämpften. Wie schizophren: Die Politik attackiert ihre eigene Entscheidung.

Was nicht in der Satzung steht: Es gab es aber offensichtlich eine Art von Geheimbeschluss, der die Jury-Mitglieder zum Schweigen verpflichtete. Diese Selbstverpflichtung nutzte das Jury-Mitglied Labisch als Begründung für sein wochenlanges Abtauchen und ließ das sogar in einer offiziellen Pressemitteilung der Heine-Universität vermelden: „Die Beratungen, insbesondere das Abstimmungsverhalten des Preisgerichts zur Verleihung des Heine-Preises der Stadt Düsseldorf sind vertraulich.“ 

Dieses Schweigen der Jury ist der eigentliche Heine-Preis-GAU – der größte anzunehmende Umfall: Die Juroren akzeptierten, dass ihre Entscheidung für Handke durch die Düsseldorfer Politiker aufgehoben und ihr Preisträger intellektuell enthauptet wurde – feiger kann man nicht sein. 

Gerade das hätte sich die Jury nicht gefallen lassen müssen. Denn in der Satzung heißt es unmissverständlich unter Punkt 7: „Das Preisgericht trifft seine Entscheidung unabhängig und endgültig.“

Die meisten Politiker in Düsseldorf bestreiten das und verweisen darauf, dass man auch bei vergangenen Heine-Preis-Verleihungen die Wahl durch den Rat der Stadt bestätigt habe. Da versucht die Politik eine Satzung durch ungeschriebenes Gewohnheitsrecht auszuhebeln – ein sehr zweifelhaftes Unterfangen.

Immerhin hat eine Politikerin– vermutlich aus Unachtsamkeit – bestätigt, dass das so eindeutig mit der Mitsprache des Rates auch unter den Politikern nicht sein kann. Die SPD-Politikerin Gudrun Hock, Bürgermeisterin, Spitzenkandidaten der SPD bei der letzten Wahl und auch Dezernentin in der Stadt Oberhausen verwies in einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“: „… sie halte die Zusammensetzung der Jury für nicht veränderungsbedürftig. Es seien ausreichend Fachleute dabei. Man müsse sich allerdings überlegen, ob man das Entscheidungs-Gremium von einem Ratsentscheid  abhängig mache“.

In der Satzung, das ist unstreitig, findet sich kein Hinweis darauf, dass der Rat der Stadt Düsseldorf noch einmal über die Entscheidung der Jury abstimmen darf, kann oder gar zwingend dies tun muss. Vielmehr heißt es unter Punkt 3: „Der Heine-Preis wird vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgrund einer Entscheidung des Preisgerichts verliehen.“ Was für jeden, der der deutschen Sprache auch nur einigermaßen mächtig ist, bedeutet, dass eben nicht der Rat entscheidet, sondern die Jury und dass die Mitglieder des Rates den Preis verleihen, also den schwarzen Anzug oder das kleine Schwarze anziehen und dem Preisträger in einem Festakt die 50.000 Euro in die Hand drücken.

Das sah auch der Ex-Kultusminister des Landes NRW Michael Vesper so: „Wer eine unabhängige Jury einsetzt und ihr das Vertrauen schenkt, über den Preisträger zu entscheiden, muss den Entscheid dann auch hinnehmen.“

Man muss auch wissen, dass die Satzung des Heine-Preises der strengen Gemeindeordnung unterliegt, mit der man nicht umgehen kann wie etwa mit Wahlversprechen. Die Gemeindeordnung sind Satzungen so genannte Rechtsregeln, die Gemeinden für ihr Handeln in Gemeindeangelegenheiten erlassen. Diese werden durch die Gemeindevertretung erlassen und müssen auch durch diese geändert oder aufgehoben werden. Eine öffentliche Diskussion, die wie die Heine-Preis-Debatte in der Medien ausgetragen wurde, reicht dafür nicht aus. Die Satzung ist als so genanntes Ortsrecht, das typische Regelungsinstrument in der Gemeinde. Satzungen enthalten allgemein-verbindliche Rechtsnormen, die nur der Rat selbst wieder in einem Abstimmungsverfahren ändern kann. Flapsig formuliert ist die Heine-Preis-Satzung eine Art „kleines Gesetz“, dem sich auch die Politiker und die Stadtverwaltung in Düsseldorf beugen müssen, wollen sie nicht Gefahr laufen, dass man ihnen nicht nur vorwirft, politische Zensur auszuüben, sondern auch noch das Recht zu beugen. Das ist eine ganz ernste Sache.

Vor diesem Hintergrund darf vermutet werden, dass die von den Politikern angezettelte Diskussion um den Heine-Preises 2006 ein Schachzug war, um den Kandidaten in aller Öffentlichkeit zu beschädigen und zu kippen und ihn möglichst zu einer Absage zu bewegen. Nur bei einem Verzicht auf den Preis durch den Kandidaten konnte man ja hoffen, die verfahrene Situation wieder in den Griff zu bekommen. Nur Handkes Verzicht bewahrte den Rat der Stadt davor, die Satzung rückwirkend ändern, die Jury noch mehr demontieren zu müssen.

Handke ist auf das üble Spiel hereingefallen, auf die „Pöbeleien“, wie er sich ausdrückte. Dabei hätten sich die Politiker noch lange aufregen und ärgern und viele, vermutlich nichtige Beschlüsse fassen können. In der Satzung heißt es eindeutig unter Punkt 6: „Über die Zuerkennung des Heine-Preises entscheidet ein Preisgericht, das aus zwölf Mitgliedern besteht.“ 

Kein anderes Gremium ist zuständig. Wer den Preisträger dennoch kippen will, muss rückwirkend die Satzung des Heine-Preises anfechten. Nicht einmal sicher ist, ob die bestehende Jury ihre Entscheidung hätte revidieren und keinen oder einen anderen Preisträger hätte benennen können. Das wäre allein deswegen kein leichtes Unterfangen gewesen, da zwei Mitglieder – Löffler und Lefèbvre – bereits zurückgetreten waren. 

Unbestritten ist auch: Bislang hat die Jury ihre Entscheidung, dass Handke der Heine-Preisträger 2006 ist, nicht aufgehoben. Woraus der Schluss zu ziehen ist: Für die Stadt Düsseldorf bleibt Peter Handke der Heine-Preisträger 2006 – auch wenn er selbst auf den Preis verzichtet hat, was der Heine-Preisträgers 2006 in seinem berühmten, als Absage betrachteten Brief so klar nicht formuliert. 

Zwar hatten Politiker von CDU, SPD und Grüne die große parlamentarische Diskussion für den Spätsommer angekündigt, die aber blieb nach Handkes Abschiedsbrief aus. Gute Gründe dafür gibt es viele: Die SPD hat kein Interesse an einer offenen Diskussion zur Satzungs- und Handke-Frage, weil sie selbst die verhängnisvolle Satzung mit beschlossen und innerparteiliche Probleme mit jeder Art von Zensur hat. Bündnis 90/Die Grünen befinden sich mit ihrem Jury-Mitglied, der Ratsfrau Marit von Ahlefeld, mitten im peinlichen Geschehen. Die CDU ist mit ihrem Oberbürgermeister und dessen Stellvertreter und anderen betroffen, die FDP hatte schnell die eingesparte Preissumme im Blick – und ein Links- und zwei Rechtsausleger im Düsseldorfer Rathaus haben ohnehin nicht viel zu sagen. Alle zusammen wollen nicht noch mehr Staub aufwirbeln, auf dass Düsseldorf und sie selbst nicht noch mehr Schaden nehmen.

In ihrem blinden Glück, endlich ein Ende im diesem zu komplizierten, zu wenig lokalpolitischen und zu wenig Wählerstimmen bringenden Streit zu erkennen, übersahen die Politiker allerdings, dass der Dichter – expresis verbis – gar nicht zurückgetreten war von seinem Preis. Vielmehr hat er in seinem Brief lediglich darum gebeten, ihm die geplante Ratssitzung und den damit verbundenen Entzug des Heine-Preises zu ersparen. Nur jemand, der Briefinhalte mit seinen Wunschvorstellungen vermischt, mag in diesem frechen Brief eine Verzichtserklärung erkennen. Handkes Brief ist keine Absage, wie sie sich ein echter Amtsschimmel gerne einverleibt und der vor den Juristen im Rathaus und vor denen im nahen Verwaltungsgericht Bestand hat. 

Auch werden die Düsseldorfer – peinlich, peinlich – den Dichter um eine schriftliche Verzichtserklärung bitten müssen, um über das Preisgeld anderweitig verfügen zu können. Denn Handke hat ja nicht geschrieben, dass er auf das Preisgeld verzichtet, das ihm der Satzung gemäß zusteht, und so ist es nach wie vor allein seine Entscheidung zu bestimmen, ob das Geld vielleicht nicht doch lieber den Opfern der jugoslawischen Kriege zugute kommen sollte – dann wäre er auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten konsequent. Die Preissumme müsste nicht einmal die Stadt wechseln: In Düsseldorf kümmern sich seit Jahren Ärzte um Frauen, die während der jugoslawischen Kriege vergewaltigt und misshandelt wurden und unter Langzeitfolgen leiden; finanzielle Unterstützung ist da sehr willkommen. Die Journalistin Caroline Fetcher forderte zudem, „der Autor könne die Heine-Summe doch jenen darbenden Serben spenden, von denen er so häufig spricht“.

Interessant ist aber auch die Frage, ob die Satzung des Heine-Preises einen Verzicht durch den Preisträger überhaupt zulässt? Der Rücktritt ist in der Satzung schlicht nicht vorgesehen. Werden nicht auch tote Dichter und andere Ehrenwerte mit Preisen bedacht, die sich nicht wehren können? Heine hat auch nicht zustimmen können, dass die Universität seinen Namen bekam, ein Institut und eine Gesellschaft und manch andere Kreise nach ihm benannt wurden. Warum sollte ein lebender Dichter also ein Einspruchsrecht haben, wenn er von einem Preis vereinnahmt wird?

„Fest steht, dass die Entscheidung der Jury nicht zu kippen ist“, resümierte die „Rheinische Post“, und der Korrespondent der FAZ, Andreas Rossmann, kommentierte knapp: „Düsseldorfer Dilemma.“ Das Gegenteil ist erst noch zu beweisen. Denn die Entscheidung der Jury war und ist laut der von den Politikern selbst beschlossenen, noch immer rechtsverbindlichen Heine-Preis-Satzung der Stadt Düsseldorf wortwörtlich: „Endgültig.“

Bleibt zur Klärung womöglich nur der Rechtsweg. Gelegentlich sind juristische Nachspiele ja von großem öffentlichem Interesse. Sie dienen der Wahrheitsfindung. In der Bundespolitik gehört es schon zum guten Ton, Entscheidungen von Regierung oder Parlament durch Gerichte überprüfen zu lassen. 

Bis zu einem Richterspruch heißt der Preisträger des Heine-Preises 2006 also weiterhin Peter Handke. Ganz  gleich, ob einzelne Jury-Mitglieder heute „Ja“ und „Amen“ sagen oder ob Politiker oder Parteien oder Fraktionen oder der gesamte Rat der Stadt Düsseldorf  das akzeptieren wollen. Gleich auch, ob der Dichter das will oder nicht; in der Satzung ist nicht vorgesehen, dass ein Geehrter auf die Ehre verzichtet. Selbst Oberbürgermeister Erwin, von Beruf Rechtsanwalt, hatte auf dem Höhepunkt der Debatte per Pressemitteilung der Stadtverwaltung klarstellen lassen, „in der Satzung heiße es, das Preisgericht treffe seine Entscheidung unabhängig und endgültig. Dies sei geschehen. OB Erwin würde daher nur Peter Handke den Preis verleihen, sonst niemanden“.

Das kann der OB, wenn er denn die Chuzpe hat (und es ist ihm zuzutrauen) immer noch tun.

(Ende des 5. Kapitels aus dem Sachbuch „Der Handke-Skandal“. Fortsetzung mit Kapitel 6 am Samstag, 26. Juni 2026)

Fragen ohne Antwort an Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

Anfang Mai 2026 habe ich den Düsseldorfer Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller einige Fragen zum Handke-Heine-Preis-Skandal geschickt. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Die Fragen:

  1. Ist der Dichter Peter Handke Preisträger des Heine-Preises 2006 – oder nicht?  
  2. Sollte die Stadtverwaltung oder der Stadtrat von Düsseldorf nach 20 Jahren nicht eine klare Lösung für diese Frage finden? Bislang hat sich ja noch kein städtisches Gremium, weder Rat der Stadt noch der Kulturausschuss, mit der Frage befasst, ob Peter Handke Heinrich-Heine-Preisträger ist oder nicht.
  3. Warum ist die Information über den Heine-Preis auf der Website duesseldorf.de so begrenzt? Dort finden sich nicht einmal die Namen der bisherigen Preisträger*innen, die nicht nur den Preis selbst, sondern auch das Kulturleben in der Landeshauptstadt „schmücken“ würden.
  4. Hat die Stadtverwaltung eventuell wegen der ungeklärten Frage der Preisträgerschaft von Peter Handke auf eine Aufzählung der Preisträger verzichtet?

#Shortstorys #Düsseldorf #jaminautor #BlogAufEinenCappuccino  #Literatur  #Kurzgeschichten #BookTok #StoryTok #BuchTok #Handke #HeinePreis #Literaturdebatte #Kulturskandal #Zensurvorwurf #PolitikUndKultur #Düsseldorf #Meinungsfreiheit #Literaturstreit #Kulturpolitik

Foto Buch Der Handke-Skandal: Jamin

Fotoporträt Jamin: Fyeo

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen