Wie lange darf eine Demokratie warten, bis sie sich mit dem Grundgesetz im Rücken verteidigt? Die AfD wird stärker, ihre Parolen lauter — jetzt sollte ein Verbot der in Teilen rechtsextremen Partei geprüft werden. Die Zukunft Deutschlands steht auf dem Prüfstand.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst,
Sie haben sich dafür ausgesprochen, ein Verbot der AfD prüfen zu lassen. Lange war ich der Überzeugung, dass sich die meisten Wählerinnen und Wähler in Deutschland mit guten Argumenten davon überzeugen lassen, keine Partei zu wählen, die in weiten Teilen rechtsextremistisch geprägt ist.
Seit der Wahl in Sachsen-Anhalt sehe ich das anders. Zu viele Menschen scheinen den einfachen, oft oberflächlichen Parolen der AfD zu folgen — oder sie unterstützen die Partei bewusst, ohne sich mit den häufig unrealistischen, widersprüchlichen und teils radikalen Konsequenzen ihrer politischen Forderungen auseinanderzusetzen.
Wüst: Unabhängiges Gremium einsetzen
Deutschland darf deshalb nicht tatenlos bleiben. Es gibt gewichtige Gründe, ein AfD-Verbotsverfahren ernsthaft vorzubereiten und rechtlich prüfen zu lassen.
Sie haben vorgeschlagen, zunächst ein unabhängiges Gremium einzusetzen, das die Erfolgsaussichten eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens bewertet und Handlungsmöglichkeiten aufzeigt. Sie sagten dazu:
„Nicht mit dem politisch vorher festgelegten Ziel, ihr müsst jetzt ein Verbot prüfen, sondern diese Partei zu prüfen und die etwaigen Rechtsfolgen. Das kann ein Verbot sein, das kann auch etwas anderes sein.“

Wüst: Chancen und Risiken prüfen
Das ist ein guter und gangbarer Weg. Die Arbeit einer solchen Kommission könnte dazu beitragen, die Voraussetzungen, Chancen und Risiken eines Verbotsverfahrens transparent zu prüfen.
Zugleich würde sie eine breite öffentliche Debatte ermöglichen — nicht nur unter Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern, Journalistinnen und Journalisten sowie politisch besonders Engagierten, sondern in der gesamten Gesellschaft.
Breite öffentliche Debatte über Verbot
Bislang ist die Diskussion über ein mögliches AfD-Verbot häufig fachlich geprägt und auf vergleichsweise kleine politische und mediale Kreise beschränkt. Dabei betrifft die Frage alle Menschen in Deutschland: Wie wehrhaft ist unsere Demokratie? Wo verläuft die Grenze zwischen einer zulässigen, auch scharfen politischen Meinung und einer Partei, deren Ziele und tatsächliches Verhalten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sein könnten?
Vor einem möglichen Verbotsantrag brauchen wir daher eine große, offene und sachliche gesellschaftliche Debatte — über das Für und Wider, über die rechtlichen Maßstäbe und über die Konsequenzen eines solchen Schrittes. Das wird der AfD nicht gefallen. Aber eine Demokratie darf sich nicht danach richten, was einer möglicherweise verfassungsfeindlichen Partei gefällt.
Sofort Vorschlag auf den Weg bringen
Bitte bringen Sie jetzt Ihren Vorschlag auf den Weg. Die Demokratie steht auf dem Prüfstand. Deshalb sollten wir jetzt Verantwortung übernehmen und die Voraussetzungen für ein rechtssicheres AfD-Verbotsverfahren schaffen.
Das sind meine Gründe dafür:
1. Schutz der Menschenwürde: Völkisch-ethnische Politikansätze können mit dem Gleichheitsgrundsatz und der unantastbaren Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes unvereinbar sein.
2. Schutz der Demokratie: Ein Parteiverbot soll verhindern, dass politische Akteure demokratische Institutionen nutzen, um die freiheitliche demokratische Grundordnung später schrittweise abzubauen.
3. Gesichert rechtsextremistische Landesverbände: Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Diese Bewertung muss in eine bundesweite rechtliche Prüfung einfließen.
4. „Remigrations“-Konzepte: Forderungen, Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Abstammung oder zugeschriebenen Identität auszugrenzen oder zur Ausreise zu drängen, weisen auf ein ethnisch-völkisches Verständnis von Staatsvolk und Zugehörigkeit hin.
5. Mehr Macht, mehr Risiko: Mit wachsenden Wahlerfolgen nehmen der politische Einfluss, die finanziellen Mittel und die institutionellen Möglichkeiten einer Partei zu. Wenn ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen nachweisbar sind, erhöht dies das Risiko für die Demokratie.
6. Wehrhafte Demokratie: Das Grundgesetz sieht das Parteiverbot ausdrücklich als Schutzinstrument vor. Es richtet sich nicht gegen unbequeme, populäre oder radikale Meinungen, sondern ausschließlich gegen Parteien, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
7. Prävention statt spätem Handeln: Der demokratische Rechtsstaat sollte nicht erst reagieren, wenn Institutionen, Medienfreiheit, Minderheitenschutz oder unabhängige Gerichte bereits nachhaltig geschwächt sind.
8. Umfangreiche Dokumentation: Gegen mehrere AfD-Landesverbände liegen langjährige Beobachtungen und verfassungsschutzrechtliche Bewertungen vor. Dieses Material kann eine fundierte Prüfung der Partei, ihrer Strukturen, ihrer Funktionäre und ihrer politischen Praxis ermöglichen.
9. Parteiorganisation und staatliche Privilegien: Ein Verbot könnte einer verfassungsfeindlichen Organisation den Zugang zu den besonderen Privilegien einer politischen Partei nehmen — etwa zu staatlicher Parteienfinanzierung, organisatorischer Infrastruktur und Wahlteilnahme.
10. Juristische Klarheit und Transparenz: Selbst ein eingeleitetes Verfahren schafft Klarheit. Das Bundesverfassungsgericht würde anhand belastbarer Belege prüfen, ob Ziele und Verhalten der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Einen Antrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.

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Foto AfD-Wähler, AfD Verbot: generiert mit Perplexity
Screenshots Wüst: Jamin
Fotoporträt Jamin: Fyeo

