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Gerechtigkeits-Debatte: Plädoyer für eine Grundsicherung „pur“ und eine Grundsicherung „mit Anerkennung“

Deutschlands Sozialsystem sichert die Existenz von Millionen Menschen ab – das ist richtig und notwendig. Doch der Sozialstaat verliert Akzeptanz, wenn er nicht mehr unterscheidet zwischen Kindern, Kranken und Menschen mit echter Not auf der einen Seite – und Erwachsenen, die nie eingezahlt haben, oder arbeitsfähigen Erwachsenen, die sich dauerhaft jeder Mitwirkung entziehen, auf der anderen Seite. Niemand soll hungern oder obdachlos werden. Aber wer über Jahrzehnte gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss im Ernstfall mehr Sicherheit und mehr Freiheit erhalten als jemand, der nie Verantwortung für das gemeinsame System übernommen hat. Es ist Zeit für eine klare Trennung: Grundsicherung „pur“ für das Existenzminimum – und eine Grundsicherung „mit Anerkennung“ für Lebensleistung.

Deutschland braucht endlich eine ehrliche Debatte über Grundsicherung. Nicht darüber, ob Menschen essen, wohnen, heizen und zum Arzt gehen dürfen. Natürlich müssen sie das. Ein Sozialstaat, der Menschen fallen lässt, verliert seine Legitimation.

Aber: Warum behandelt der Staat Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Steuern gezahlt und Sozialversicherungen finanziert haben, bei Leistungsbezug so wie jene, die nie eingezahlt haben – obwohl sie möglicherweise dazu grundsätzlich in der Lage gewesen wären?

Frage der Gerechtigkeit

Rund 5,2 Millionen Menschen beziehen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Weitere 1,28 Millionen Menschen erhalten Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung. Zusammen sind das etwa 6,5 Millionen Menschen. Das ist keine kleine Randgruppe. Das sind sehr viele Bundesbürger*innen, die Geld vom Sozialstaat erhalten.

Allerdings macht Deutschland bislang einen grundlegenden Fehler: Es unterscheidet zu wenig zwischen Menschen, die unverschuldet Hilfe brauchen, und Menschen, die nie etwas beigetragen haben.

Die Kinder nicht bestrafen

Dabei ist die Sache eigentlich einfach:

  • Wer krank, dauerhaft erwerbsgemindert oder schwer behindert ist, muss verlässlich abgesichert werden.
  • Kinder dürfen niemals für die Lebensgeschichte ihrer Eltern bestraft werden.
  • Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Notfall deutlich besser geschützt sein als jemand ohne jede Beitragsbiografie.
  • Wer arbeitsfähig ist, zumutbare Arbeit oder Qualifizierung dauerhaft verweigert und keine plausiblen Gründe hat, darf nicht erwarten, dass der Staat ihm dauerhaft den gleichen Lebensstandard finanziert wie Menschen, die Verantwortung übernommen haben.

Grundsicherung muß gerecht sein

Solidarität funktioniert nur, wenn sie nicht als ungerecht empfunden wird. Millionen Beschäftigte stehen morgens auf, fahren zur Arbeit, zahlen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie finanzieren mit ihren Beiträgen und Steuern den Sozialstaat. Wenn sie am Ende erleben, dass ihre Lebensleistung kaum zählt, schwindet das Vertrauen. Deutschland braucht deshalb zwei klar erkennbare Stufen: 

Die erste Stufe ist eine Grundsicherung „pur“:

Sie sichert das Existenzminimum: eine angemessene Wohnung, Heizung, medizinische Versorgung, Kleidung, Ernährung, Hygiene, Mobilität und Kommunikation. Niemand darf unter dieses Minimum fallen. Diese Sicherung kann teilweise über eine Bezahlkarte oder Lebensmittelgutscheine organisiert werden. Wohnen und Heizen sollten direkt abgesichert sein. Lebensmittel können über eine überall nutzbare Karte bezahlt werden. Zugleich braucht es einen ausreichenden frei verfügbaren Betrag für Fahrkarten, Medikamente, Kleidung, Telefon, kleine Reparaturen oder Einkäufe auf dem Secondhand-Markt.

Die zweite Stufe ist eine Grundsicherung „mit Anerkennung“:

Sie gilt für Menschen, die über viele Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben, und für diejenigen, die nachweislich nicht arbeiten konnten. Das ist keine „Luxus-Grundsicherung“. Es ist Respekt vor Lebensleistung. Menschen mit langjähriger Beitragsbiografie sollten höhere Freibeträge, bessere Übergangsregeln nach einem Jobverlust und mehr finanzielle Freiheit erhalten. Wer Jahrzehnte gearbeitet hat, darf im Alter oder nach Krankheit nicht das Gefühl bekommen, seine gesamte Erwerbsbiografie sei politisch wertlos.

Die Zahlen richtig lesen

Von den rund 5,2 Millionen Leistungsberechtigten im SGB II sind etwa 3,8 Millionen erwerbsfähig. Rund 1,3 Millionen sind nicht erwerbsfähige Angehörige – überwiegend Kinder. Kinder haben selbstverständlich nichts „eingezahlt“. Sie sind keine Sozialfälle aus eigener Verantwortung.

Auch die rund 3,8 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind keine einheitliche Gruppe. Viele von ihnen arbeiten, stocken niedrige Löhne auf, betreuen Kinder, pflegen Angehörige, sind krank oder nehmen an Qualifizierungen teil. Es wäre falsch, daraus pauschal ein Heer von Arbeitsverweigerern zu machen.

Ende 2025 erhielten beispielsweise auch 764.065 Menschen Grundsicherung im Alter. Weitere 519.795 Menschen bezogen sie wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung. Darunter sind viele Menschen, die gearbeitet haben: Verkäuferinnen, Handwerker, Pflegekräfte, Paketfahrer, Reinigungskräfte, kleine Selbstständige. Menschen, die jahrelang eingezahlt haben und dennoch im Alter oder nach Krankheit nicht genug zum Leben haben.

Fehlanreize unbedingt verhindern

Aber es wäre genauso falsch, so zu tun, als gebe es keinerlei Fehlanreize. Ein Sozialstaat muss unterscheiden können zwischen jemandem, der trotz Bemühens nicht aus eigener Kraft über die Runden kommt, und jemandem, der sich dauerhaft jeder zumutbaren Mitwirkung entzieht. 

Und auch jene Menschen, die aus anderen Gründen nie in die Sozialsystem eingezahlt haben, sollte nur Leistung „pur“ erhalten. Dazu zählen auch Ukrainer oder Migranten aus anderen Staaten.

Nur nachvollziehbare Leistungen

Wer jahre- oder jahrzehntelang zum Sozialsystem beigetragen hat, muss im Sozialstaat sichtbar besser dastehen als jemand, der nie beigetragen hat.

Niemand will einen kalten Sozialstaat. Deutschland braucht aber einen gerechten Sozialstaat, dessen Leistungen nachvollziehbar sind.

Für Hilfe in der Krise

Jeder Mensch braucht ein sicheres Existenzminimum. Aber über dieses Minimum hinaus muss der Staat unterscheiden: zwischen Kindern und Erwachsenen, zwischen Krankheit und Arbeitsfähigkeit, zwischen unverschuldeter Not und verweigerter Mitwirkung, zwischen langjähriger Lebensleistung und dauerhafter Abkehr von jeder Eigenverantwortung.

Grundsicherung darf nicht zur bequemen Pauschalversicherung  werden. Sie muss Hilfe in einer Krise sein – und für Menschen, die tatsächlich nicht für sich selbst sorgen können, ein verlässliches Sicherheitsnetz.

Und wer lange in die Sozialsysteme eingezahlt hat, muss mehr Schutz und mehr Freiheit erhalten. Nur das ist fair.

Sozial- und Eingliederungshilfe; mehr dazu unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/_inhalt.html?utm_source=perplexity

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Foto Sozial- und Eingliederungshilfe: destatis.de

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